Stromkennzeichnung
Stromkennzeichnung
gemäß § 42 EnWG

Stromquellen Ihrer Energieversorgung
Die Stromkennzeichnung zeigt grafisch, wie sich der Strom zusammensetzt, den Sie von extraenergie beziehen im Vergleich zu dem Bundesdurchschnitt.
Stromkennzeichnung gemäß § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes
Strom kann aus bis zu sechs verschiedenen Energieträgern gewonnen werden: Kernkraft, Kohle, Erdgas, sonstige fossile Energieträger, erneuerbare Energien (gefördert nach dem EEG) und Sonstige Erneuerbare Energien (z. B. Wasserkraft, Windkraft, Biomasse und Sonnenenergie).
Bei der Stromkennzeichnungspflicht geht es darum, dass alle Energieversorgungsunternehmen ausweisen müssen, wie sich ihr Energiemix (Kernkraft, fossile und Erneuerbare Energien) zusammensetzt. Zudem unterliegen die Unternehmen der Informationspflicht über die Umweltauswirkungen des Energieträgermixes (CO2-Emissionen und radioaktiver Abfall).Als Vergleich werden die Werte des deutschen Bundesdurchschnitts aufgeführt.