Stromkennzeichnung
Stromkennzeichnung
gemäß § 42 EnWG
Stromquellen Ihrer Energieversorgung
Die Stromkennzeichnung zeigt grafisch, wie sich der Strom zusammensetzt, den Sie von extraenergie beziehen im Vergleich zu dem Bundesdurchschnitt.
Stromkennzeichnung gemäß § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes
Strom kann aus bis zu sechs verschiedenen Energieträgern gewonnen werden: Kernkraft, Kohle, Erdgas, sonstige fossile Energieträger, erneuerbare Energien (gefördert nach dem EEG) und Sonstige Erneuerbare Energien (z. B. Wasserkraft, Windkraft, Biomasse und Sonnenenergie).
Bei der Stromkennzeichnungspflicht geht es darum, dass alle Energieversorgungsunternehmen ausweisen müssen, wie sich ihr Energiemix (Kernkraft, fossile und Erneuerbare Energien) zusammensetzt. Zudem unterliegen die Unternehmen der Informationspflicht über die Umweltauswirkungen des Energieträgermixes (CO2-Emissionen und radioaktiver Abfall).Als Vergleich werden die Werte des deutschen Bundesdurchschnitts aufgeführt.
100 % Ökostrom mit extrastrom
Als Kunde von extraenergie werden Sie mit extrastrom beliefert, der zu 100 % aus sonstigen erneuerbaren Energien produziert wird.
extrastrom ist 100 % Ökostrom
Als Kunde von extraenergie werden Sie mit extrastrom beliefert, der zu 100 % aus sonstigen erneuerbaren Energien (Energiequellen, die nicht nach dem EEG gefördert werden) produziert wird und somit 0 g/kWh CO2-Emissionen sowie 0 g/kWh radioaktiven Abfall erzeugt.
Unsere Kunden werden mit einem Strommix versorgt, der hauptsächlich aus europäischen Wasserkraftwerken erzeugt wird und gänzlich ohne Anteile an Strom aus Atom-, Kohle- und Ölkraftwerken auskommt. Das TÜV Nord-Zertifikat bescheinigt, dass keine klimaschädlichen CO2-Emissionen bei der Erzeugung von extrastrom verursacht werden. So leistet extraenergie einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz und investiert in eine saubere Zukunft. Helfen Sie mit und wechseln Sie zu extraenergie.