Häufige Fragen
Häufige Fragen
Ihre Fragen (FAQ) – unsere Antworten
Allgemeine Informationen
Über extragrün
Wir stehen für eine nachhaltige und saubere Zukunft!
Die Energieerzeugung aus fossilen und nuklearen Energieträgern ist nur für begrenzte Zeit verfügbar und schadet nachweislich unserem Klima. Daher hat sich die ExtraGrün GmbH das Ziel gesetzt einen Beitrag für eine nachhaltige und klimaneutrale Zukunft zu fairen Preisen zu leisten.
Auf dem Weg in eine umweltfreundliche Zukunft der Energieversorgung, setzen wir auf den Einsatz erneuerbarer Energien für die Versorgung unserer Kunden. Durch regionale Investitionen in klimaneutrale Energieerzeugungsanlagen aus regenerativen Energiequellen können wir vielfältige Förderungen realisieren und unsere Kunden mit daran partizipieren lassen.
Wir wollen beweisen, dass saubere und nachhaltige Energie auch zu fairen Preisen angeboten werden kann.
Werden auch Sie Teil unserer stetig wachsenden Gemeinschaft und lassen sie uns gemeinsam etwas bewegen. Lassen sie uns neue, innovative Wege beschreiten von denen unsere zukünftigen Generationen noch profitieren werden. Setzen Sie mit extragrün ein Zeichen für eine klimaneutrale und saubere Zukunft für alle!
Verändert sich die Strom- bzw. Gasqualität bei einem Anbieterwechsel?
Nein! Strom ist ein Produkt mit einheitlicher Qualität. Dies schreibt auch der Gesetzgeber vor. Weder der Strom selbst noch seine Verfügbarkeit ändern sich! Sie haben lediglich Ihren Stromanbieter intelligenter ausgewählt und erhalten so Ihren Ökostrom zu einem besonders günstigen Preis.
Gas wird in Deutschland entweder als L-Gas (Erdgas aus den Niederlanden und Norddeutschland) oder H-Gas (aus der Nordsee und den GUS-Staaten) geliefert. H-Gas steht für "High-Gas" und zeichnet sich durch seinen hohen Methangehalt zwischen 87-99 % aus. L-Gas steht für "Low-Gas" und der Methangehalt liegt zwischen 80-87 %. Daraus resultiert auch der Unterschied im Energiegehalt bzw. Brennwert; je höher der Methangehalt desto höher ist der Energiegehalt. Es ist regional unterschiedlich, welche Erdgassorte zur Verfügung steht.
Sie als Verbraucher bekommen die gleiche Erdgasqualität. Die verschiedenen Qualitätsstufen und die unterschiedlichen Netzgebiete werden bereits in unseren Kalkulationen mit berücksichtigt. Das Verhältnis von Leistung und Preis bleibt somit stets bestehen - unabhängig davon, welche Gassorte angeboten wird. Aus diesem Grund wird der Erdgaspreis auch pro Kilowattstunde berechnet.
Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren
Ich habe ein SEPA-Lastschriftmandat erhalten – Wie gehe ich damit um?
Bitte überprüfen Sie die aufgeführten Daten. Für die Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren benötigen wir den Namen und die Adresse des Kontoinhabers. Wenn die Angaben korrekt sind, muss der Kontoinhaber nur noch unterschreiben und Sie können uns das Schreiben postalisch senden.
Die Angaben auf dem SEPA-Lastschriftmandat sind fehlerhaft – Wohin wende ich mich?
Teilen Sie uns bitte die korrekten Daten per E-Mail, Fax oder über das Kontaktformular mit. Sobald wir die Daten erfasst haben, werden wir Ihnen ein korrigiertes SEPA-Lastschriftmandat übermitteln. Wir möchten Sie bitten, uns das Mandat unterschrieben per Post zukommen zu lassen.
Ich habe ein Gemeinschaftskonto mit zwei Kontoinhabern angegeben, angezeigt wird aber nur ein Kontoinhaber – warum?
Bei einem Gemeinschaftskonto sind beide Kontoinhaber gleichberechtigt und die Anzeige beider Inhaber ist unnötig. Eine korrekte IBAN und BIC hingegen sind für eine erfolgreiche Transaktion notwendig. Bitte kontrollieren Sie daher insbesondere diese Informationen.
Weshalb muss ich das SEPA-Mandat per Post schicken?
Laut SEPA-Richtlinien ist die originale Unterschrift vom Kontoinhaber zwingend für die Erteilung einer gültigen Einzugsermächtigung. Die bei Vertragsschluss digital erteilte Einzugsermächtigungserklärung muss durch eine originale Unterschrift bestätigt werden, damit das bestehende Mandat in ein SEPA-Lastschriftmandat umgewandelt werden kann. Deswegen bitten wir Sie, uns das vom Kontoinhaber unterschriebene Mandat per Post zu übermitteln. Wir erfüllen so die Vorgaben des Europäischen Rates, der die Regelungen zu SEPA festgesetzt hat.
Im Mandats-Formular sind keine BIC und IBAN eingetragen, obwohl Ihnen meine aktuelle Bankverbindung bekannt ist. Muss ich diese nun im Mandat eintragen und ist es dann trotzdem gültig?
Wenn Sie die IBAN und BIC handschriftlich auf dem Mandat erfassen und diese Angaben mit den uns vorliegenden Daten übereinstimmen, bleibt das Mandat gültig und wird anerkannt. Sollte eine Abweichung vorliegen, erfassen wir die Daten und übermitteln Ihnen ein korrigiertes SEPA-Lastschriftmandat.
Auf dem SEPA-Informationsschreiben wird ein anderer Abschlagsbetrag genannt. Woran liegt das und sind diese Angaben für mich verbindlich?
Die Ihnen vorliegende Information über die Höhe Ihrer Abschläge (sog. Pre-Notification) wurde evtl. kurz vor der Erstellung Ihrer Jahresrechnung übermittelt. Die verbindliche Höhe Ihrer Abschlagsbeträge entnehmen Sie bitte Ihrer Jahresrechnung.
Ich habe das SEPA-Lastschriftmandat bereits per Post übermittelt. Warum erlischt der Hinweis in meinem persönlichen Bereich nicht?
Dass die Fehlermeldung weiterhin aktiv bleibt, kann mehrere Ursachen haben.
- Haben Sie manuelle Korrekturen auf dem SEPA-Lastschriftmandat vorgenommen? Dann verliert das von Ihnen übermittelte Mandat seine Gültigkeit und muss nach Erfassung der Korrekturen erneut von Ihnen unterschrieben und postalisch an uns gesendet werden. Sie erhalten in diesem Fall eine gesonderte Mitteilung.
- Haben Sie das SEPA-Lastschriftmandat per Fax oder E-Mail geschickt? Bitte beachten Sie den Hinweis, warum Sie das SEPA-Mandat per Post schicken müssen. Solange uns kein originales SEPA-Mandat von Ihnen vorliegt, bleibt der Hinweis in Ihrem persönlichen Bereich aktiv.
- Ist die Bankverbindung in Ihrem persönlichen Bereich korrekt, haben Sie keine manuellen Änderungen vorgenommen und haben Sie das Mandat postalisch an uns gesendet? Dann haben Sie bitte noch etwas Geduld. Die Funktionalität Ihres persönlichen Bereiches wird durch die Fehlermeldung nicht beeinträchtigt.
Probleme beim Login
Passwort vergessen?
Kein Problem! Klicken Sie einfach unter Mein extragrün auf den Button Passwort vergessen. Tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse, Postleitzahl sowie die Vertragsnummer ein und klicken Sie auf "anfordern". Die Daten müssen mit den Informationen aus Ihrem Antrag übereinstimmen. Sie erhalten von uns eine E-Mail mit einem Link, über den Sie Ihr neues Passwort festlegen können. Bitte beachten Sie, dass dieser Link aus Sicherheitsgründen nur 48 Stunden gültig ist.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen können wir Ihnen kein neues Passwort zukommen lassen.
Preise
Warum sind Strom- und Gaspreise von Region zu Region unterschiedlich?
Je nach Netzbetreiber differieren die Kosten für die Stromdurchleitung (Netznutzung), Zähler, Messung, Abrechnung und Konzessionsabgabe. Um den Kunden den bestmöglichen Tarif anzubieten berechnen wir daher unsere Tarife Postleitzahlen-genau. Dadurch sind wir in der Lage, jedem Kunden ein individuelles attraktives Angebot zu unterbreiten.
Sind bereits alle Kosten im Strom-/Gaspreis enthalten?
Ja! Der Gesamtpreis setzt sich aus einem Grund- und Arbeitspreis bzw. einem Paket- und Mehrverbrauchspreis zusammen. Im Strom bzw. Gaspreis sind alle Kosten bis auf zusätzlich anfallende Kosten (bei Stromtarifen die Aufschläge nach dem KWK-Gesetz, die EEG-Umlage, die Konzessionsabgabe, die StromNEV-Umlage, die sogenannte Offshore-Umlage, die sogenannte Umlage für abschaltbare Lasten sowie die Stromsteuer und bei Gastarifen die Konzessionsabgabe, die Erdgassteuer und die CO2-Abgabe) enthalten. Diese Kosten kompensieren wir dauerhaft für Sie in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Höhe. Der Preis, der Ihnen bei Vertragsabschluss angezeigt wird, ist demzufolge der für Sie relevante Preis.
Arbeits-/Grundpreis bzw. Paket-/Mehrverbrauchspreis
Arbeits- und Grundpreise
Der Arbeitspreis gibt die Kosten für eine verbrauchte Kilowattstunde (kWh) Strom oder Gas an. Er wird daher auch als Verbrauchspreis bezeichnet.
Der Grundpreis bezeichnet den festen Preis, der unabhängig vom tatsächlichen Energieverbrauch monatlich anfällt.
Paket- und Mehrverbrauchspreise
Bei einem Pakettarif kaufen Sie eine feste Menge kWh Strom oder Gas (= Paket), für das Sie einen besonders günstigen Gesamtpreis (= Paketpreis) bezahlen. Über die Paketmenge hinaus verbrauchte kWh werden zu dem jeweiligen Mehrverbrauchspreis abgerechnet. Wir empfehlen diese preisgünstige Tarifart Kunden, die ihren jährlichen Energieverbrauch recht zuverlässig einschätzen können und deren Energieverbrauch stabil ist.
Worauf bezieht sich die Preisfixierung?
Die Preisfixierung bezieht sich für die Dauer ihrer Laufzeit allein auf einen erhobenen Grund- und Arbeitspreis (bei Pakettarifen auf den Paket- und Mehrverbrauchspreis), vorbehaltlich von Änderungen einzelner Kostenbestandteile (z. B. Änderungen der EEG-Umlage, etc.). Bitte beachten Sie hierzu Ihre AGB!
Liefert extragrün auch an Gewerbekunden?
Derzeit beliefern wir noch keine Gewerbekunden. In naher Zukunft möchten wir aber gerne auch für Gewerbekunden attraktive extragrün-Tarife anbieten
Anbieterwechsel
Wird extragrün in meiner Region angeboten?
Strom und Gas von extragrün sind deutschlandweit verfügbar.
Was passiert bei einem Anbieterwechsel?
Der Anbieterwechsel ist für Sie kinderleicht! Schicken Sie uns einfach den ausgefüllten Strom- oder Gasauftrag zu und wir übernehmen den kompletten Wechsel für Sie! Auf technischer Seite bemerken Sie vom Wechsel selbst nichts! Die Leitungen und Kabel bleiben unberührt, der Zähler bleibt derselbe. Strom und Gas fließen zur gleichen Qualität ganz normal weiter. Mehr Informationen zum Wechselprozess finden Sie hier.
Sind technische Arbeiten notwendig?
Nein! Rein technisch ändert sich bei Ihnen überhaupt nichts. Sie wechseln lediglich den Strom- oder Gasanbieter.
Die Strom- und Gasqualität sowie die Verfügbarkeit bleiben gleich.
Und auch die Infrastruktur, das heißt Strom- und Gaszähler, Kabel und Leitungen ändern sich nicht, sondern verbleiben im Eigentum des Netzbetreibers - meist die regionalen Stadtwerke. Wir zahlen als Energieanbieter hierfür eine Nutzungspauschale. Diese ist in Ihrem günstigen Strom- und Gasangebot bereits enthalten.
Ich habe einen HT/NT-Zähler. Kann ich auch Strom von extragrün beziehen?
Theoretisch können Sie extragrün nutzen. Allerdings ist die Versorgung derzeit leider noch nicht möglich. Schauen Sie doch einfach regelmäßig auf unsere Homepage. Sie können dann ganz bequem erfahren, wann es soweit ist.
Kann der Wechsel zu Problemen bei der Energieversorgung führen?
Nein! Auf keinen Fall. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Ihre Strom- und Gasversorgung immer (im Notfall durch den Grundversorger) gewährleistet wird. Zudem sind keine technischen Arbeiten am Strom- und Gasanschluss notwendig. Ihr Strom- und Gaszähler wie auch Ihre Leitungen bleiben gleich. Ihre Energie fließt sicher weiter.
Wir garantieren Ihnen eine reibungslose Umstellung ohne Störungen.
Der Wechsel ist ganz einfach und bequem.
Was mache ich mit meinem alten Vertrag? Muss ich selber kündigen?
Nein! Bitte senden Sie uns einfach nur den Strom- oder Gasauftrag. Den Rest erledigen wir für Sie. Wir kündigen für Sie Ihren derzeitigen Strom- oder Gasvertrag und informieren Sie darüber, ab wann Sie Strom oder Gas von extragrün beziehen. So kommt alles aus einer Hand und wir können Ihnen eine fließende Strom- oder Gasumstellung ohne Störungen garantieren.
Bitte beachten Sie, dass Sie eine eventuelle Sonderkündigung nur selbst vornehmen können. Informieren Sie uns bitte, sobald Sie eine Sonderkündigung bei Ihrem derzeitigem Versorger vorgenommen haben und zu wann diese wirksam ist.
Wo finde ich meine Zählernummer?
Ihre Zählernummer finden Sie meist über oder unter einem Barcode auf Ihrem Strom- oder Erdgaszähler. Wenn Sie sich nicht sicher sind, finden Sie Ihre Zählernummer auch auf Ihrer letzten Rechnung.
Wenn Sie keinen eigenen Zugang zu Ihrem Zähler haben, steht die Zählernummer eventuell in Ihrem Mietvertrag oder kann bei Ihrem Vermieter oder bei dem Hausmeister erfragt werden.
Wer liest meinen Strom- und/oder Gaszähler ab?
Sie lesen den Zählerstand selbst ab. So entstehen keine zusätzlichen Kosten durch einen Außendienstmitarbeiter. Der Strom- und Gaszähler befindet sich entweder in Ihrer Wohnung, im Treppenhaus oder im Keller. Wenn Sie keinen Zugang zum Kellerraum haben, fragen Sie bitte Ihren Vermieter oder Ihre Hausverwaltung.
Um Ihren Zählerstand an uns zu übermitteln, müssen Sie sich lediglich in Ihrem persönlichen Bereich auf unserer Homepage anmelden. Nachdem Sie den entsprechenden Vertrag ausgewählt haben, können Sie Ihren Zählerstand unter dem Menüpunkt "Zählerstand eingeben" an uns senden.
Kann ich bei einem Neueinzug direkt zu extragrün wechseln?
Ja! Teilen Sie uns im Strom- oder Gasauftrag einfach Ihre Zählernummer und den Zählerstand mit. Wir kümmern uns um sämtliche Wechselformalitäten. Liegt Ihr Einzugstermin länger als sechs Wochen zurück, erfragen Sie bitte zusätzlich Ihre Kundennummer bei Ihrem örtlichen Versorger.
Um Ihren Zählerstand an uns zu übermitteln, müssen Sie sich lediglich in Ihrem persönlichen Bereich auf unserer Homepage anmelden. Nachdem Sie den entsprechenden Vertrag ausgewählt haben, können Sie Ihren Zählerstand unter dem Menüpunkt "Zählerstand eingeben" an uns senden.
Ich konnte den Vertrag mit meinem Vorversorger außerordentlich kündigen. Kann ich jetzt früher zu extragrün wechseln?
Der Umstellungsprozess dauert ca. 6-8 Wochen. Wir übernehmen die Ummeldung beim Netzbetreiber. Dieser Prozess benötigt seine Zeit, aber wir unternehmen von unserer Seite alles, um eine schnelle Umstellung zu ermöglichen.
Achtung: Unabhängig von Kündigungsfristen ist eine Umstellung generell nur zum 01. eines Kalendermonats möglich.
Mein bisheriger Strom- oder Gasvertrag läuft noch einige Monate. Kann ich trotzdem jetzt schon Strom oder Gas von extragrün bestellen oder sogar früher von Ihnen beliefert werden?
Ja! Sie können extragrün bereits beantragen. Die Laufzeit Ihres Vertrages bestimmt lediglich den Zeitpunkt, ab wann wir Ihnen Strom oder Gas von extragrün liefern können. Je nach Laufzeit kann es also sein, dass Sie sich noch ein bisschen gedulden müssen.
Bitte senden Sie uns einfach den Strom- oder Gasauftrag zu. Wir erledigen dann alle Wechselformalitäten für Sie - unabhängig von der Vertragsdauer. Und je früher Sie uns den Strom- oder Gasauftrag zusenden, desto besser können wir eventuelle Kündigungsfristen für Sie einkalkulieren.
In jedem Fall erhalten Sie von uns eine Mitteilung, ab wann eine Umstellung zu extragrün erfolgt.
Bitte beachten Sie, dass Sie eine eventuelle Sonderkündigung nur selbst vornehmen können. Dieses Recht steht Ihnen in besonderen Fällen (z. B. nach Vertragsanpassung oder Preiserhöhung) zu. Informieren Sie uns bitte, sobald Sie eine Sonderkündigung bei Ihrem derzeitigem Versorger vorgenommen haben und zu wann diese wirksam ist.
Vertrag und Rechnung
Wann und wie erhalte ich meine Vertragsunterlagen?
Die Vertragsbestätigung erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden nach der Antragsstellung per E-Mail an die von Ihnen beim Anmeldeprozess angegebene E-Mail-Adresse. Dort werden Ihnen alle übermittelten Daten zur Prüfung vorgelegt. Nach erfolgreicher Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber, teilen wir Ihnen den verbindlichen Lieferbeginn mit. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass diese Mitteilung gegebenenfalls erst kurz vor Lieferbeginn erfolgt.
E-Mail-Benachrichtigungen landen im SPAM-Ordner
Um sicher zu gehen, dass Sie keine Informationen per E-Mail verpassen, fügen Sie Ihrem Adressbuch oder Ihrer Liste über sichere Absender bitte die Adresse service@extra-gruen.com hinzu.
Kann ich meine Vertragsunterlagen auch postalisch erhalten?
Leider ist es nicht möglich, Ihnen die Vertragsunterlagen postalisch zuzusenden.
Wir können unseren Kunden auch deshalb so unschlagbare Preise offerieren, da wir unnötige Mehrkosten vermeiden, indem jegliche Kommunikation auf elektronischem Weg geschieht.
Ein Briefprozess würde deutlich höhere Ausgaben verursachen, welche dann leider an die Kunden weitergegeben werden müssten. Zudem freuen wir uns, als Unternehmen mit ökologischem Anspruch, mit diesem Vorgehen auch die Umwelt zu schonen.
Wo finde ich meine Vertragskonditionen?
Für die Ansicht Ihrer Vertragskonditionen loggen Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten in Ihrem persönlichen Bereich auf unserer Homepage ein. Nach der Auswahl der entsprechenden Vertragsnummer wählen Sie den Menüpunkt „Mein Tarif“. Dort können Sie Ihre aktuellen Tarifkonditionen einsehen.
Was ist ein Belieferungsjahr?
Unter einem Belieferungsjahr versteht man den Zeitraum der Belieferung. Dieser umfasst in der Regel 12 Monate und startet mit dem ersten Tag der Belieferung.
Ein Belieferungsjahr ist nicht mit einem Kalenderjahr (01.01.XXXX bis 31.12.XXXX) gleichzusetzen. Natürlich kann ein Belieferungsjahr am 01.01.XXXX beginnen. Eine nähere Erläuterung hierzu finden Sie in Ihren AGB.
Wie kann ich meine Bankverbindung ändern?
Sie können Ihre Bankverbindung ganz bequem selbst ändern. Melden Sie sich in Ihrem persönlichen Bereich auf unserer Homepage an. Gehen Sie über das Menü "Meine Daten" zu "Bankverbindung" und tragen Sie Ihre neue Bankverbindung ein. Alternativ können Sie uns eine Änderung Ihrer Bankdaten per E-Mail, Brief, Fax oder über das Kontaktformular zukommen lassen.
Wann erhalte ich meine Jahres- bzw. Schlussrechnung?
Bitte beachten Sie, dass wir als Energieanbieter einen gesetzlich festgesetzten Zeitraum von bis zu 6 Wochen für die Erstellung der Rechnungen haben (§ 40 Abs. 4 EnWG). Bis dahin bitten wir Sie um Verständnis und zudem darum, von möglichen Kontaktanfragen abzusehen.
Die Jahresrechnung wird nach 12 Monaten Belieferungszeit innerhalb von 6 Wochen erstellt. Um eine genaue Abrechnung zu erhalten, sollten Sie uns bis zum Ende des Belieferungsjahres Ihren Zählerstand mitteilen. Um Ihren Zählerstand an uns zu übermitteln, müssen Sie sich lediglich in Ihrem persönlichen Bereich auf unserer Homepage anmelden. Nachdem Sie den entsprechenden Vertrag ausgewählt haben, können Sie Ihren Zählerstand unter dem Menüpunkt "Zählerstand eingeben" an uns senden.
Die Schlussrechnung wird nach Beendigung des Vertrages innerhalb von 6 Wochen erstellt. Voraussetzung ist, dass der Kunde seinen Endzählerstand gemeldet hat und der zuständige Verteilnetzbetreiber den Zählerstand bestätigt und die Netznutzungsgebühren mit uns abgerechnet hat.
Wie kann ich eine Zwischenrechnung erhalten?
Sie können eine Zwischenrechnung ganz bequem über das Kontaktformular beantragen. Bitte geben Sie hierfür den Zeitraum und die entsprechenden Zählerstände an.
Diese Zwischenrechnung stellt lediglich den in einem bestimmten Zeitraum erreichten Verbrauch und dessen Wert dar und dient ausschließlich zu Ihrer eigenen Information
Bitte beachten Sie, dass die Erstellung der Zwischenrechnung mit erhöhtem Verwaltungsaufwand sowie Kosten verbunden ist, die wir Ihnen in Rechnung stellen. Weitere Informationen erhalten Sie mit dem Antrag über das Kontaktformular.
Wann und wo gebe ich meinen Zählerstand ein?
In der Regel erhalten Sie von uns gegen Ende des Belieferungsjahres eine Benachrichtigung, mit der Bitte um Eingabe Ihres Zählerstandes bis zu einem bestimmten Datum.
Um Ihren Zählerstand an uns zu übermitteln, müssen Sie sich lediglich in Ihrem persönlichen Bereich auf unserer Homepage anmelden. Nachdem Sie den entsprechenden Vertrag ausgewählt haben, können Sie Ihren Zählerstand unter dem Menüpunkt „Zählerstand eingeben“ an uns senden.
Alternativ können Sie den Link nutzen, den wir Ihnen in der Aufforderung zur Zählerstandeingabe zur Verfügung gestellt haben.
Wann erhalte ich meinen Neukundenbonus?
Der Neukundenbonus wird gem. unserer AGB nach dem ersten Belieferungsjahr in der ersten Jahresrechnung verrechnet und prozentual zu dem Gesamtpreis auf Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs berechnet, höchstens jedoch auf Grundlage des bei Vertragsschluss vom Kunden angegebenen voraussichtlichen Jahresverbrauchs und dem vereinbarten Gesamtpreis. Der Gesamtpreis setzt sich aus dem bei Vertragsschluss gültigen Arbeitspreis und Grundpreis für den vom Kunden zu diesem Zeitpunkt angegebenen Jahresverbrauch zusammen.
Für Pakettarife gilt zusätzlich, dass die Berechnung des Bonus mindestens auf Grundlage des bei Vertragsschluss gültigen Paketpreises erfolgt. Einzelheiten zu einem eventuellen Bonus finden Sie in Ihren AGB.
Mein Bestellstatus
Ihren aktuellen Bestellstatus können Sie in Ihrem persönlichen Bereich auf unserer Homepage einsehen. Nachdem Sie den entsprechenden Vertrag ausgewählt haben, nutzen Sie den Menüpunkt "Mein Bestellstatus".
Zahlung und Zahlungsmöglichkeiten
Die Zahlung erfolgt monatlich nach Mitteilung per Lastschrifteinzug oder per Überweisung von Ihrem Konto. Sie zahlen für den durchschnittlichen Monatsverbrauch einen sog. Abschlag.
Auf der Jahresrechnung listen wir Ihnen zudem auf, wie viel kWh Sie verbraucht haben. Bei einer Gutschrift, wird diese mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet. Wird ein Restbetrag ausgewiesen, wird der fällige Betrag nach einer Mitteilung von uns von Ihrem Konto eingezogen.
Kann ich meine Rechnung Online einsehen?
In der Regel können Sie Ihre Rechnungen Online einsehen.
Diese finden Sie jeweils aktuell in Ihrem persönlichen Kundenbereich unter "Mein extragrün" auf unserer Homepage. Neben Ihrem Benutzernamen benötigen Sie hierfür ein persönliches Passwort, das Sie zu Beginn in Ihrem Strom- oder Gasauftrag definiert haben. Sollten Sie dies nicht zur Hand haben, klicken Sie einfach hier.
Welche Vertragslaufzeiten bietet mir die extragrün?
Je nach Tarif haben unsere Stromtarife sowie unsere Gastarife eine Mindestvertragslaufzeit von 12 bzw. 24 Monaten.
Die Kündigungsfrist finden Sie in Ihren AGB unter Ziff. 1. Erfolgt die Kündigung nicht frist- oder formgerecht, verlängert sich Ihr Vertrag um weitere 12 Monate. Bei unseren aktuellen Tarifen beträgt die Kündigungsfrist 6 Wochen.
Kündigung
Schade, dass Sie an eine Kündigung denken. Unser Service-Team unterstützt Sie natürlich bei all Ihren Anliegen und Fragen zum Thema Kündigung.
Unsere Mitarbeiter sind für Sie da unter:
0800 10 00 375 (kostenlos)
069 20 43 45 013*
Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr
*es entstehen die gemäß Ihrem Mobilfunkvertrag üblichen Verbindungskosten
Umzug
Ein Umzug beendet immer den bestehenden Energievertrag.
Bitte teilen Sie uns Ihr Umzugsdatum spätestens 4 Wochen vorher unter Angabe der neuen Anschrift in Textform (E-Mail, Fax, Brief oder über das Kontaktformular) mit!
Gerne unterbreiten wir Ihnen für Ihre neue Anschrift ein neues attraktives Angebot. Senden Sie uns bitte rechtzeitig Ihre neue PLZ sowie Ihren voraussichtlichen Jahresenergieverbrauch per E-Mail an: service@extra-gruen.com.
Mein Name hat sich geändert, wie kann ich das mitteilen?
Eine sogenannte Stammdatenänderung kann zum Beispiel nach einer Heirat vorgenommen werden. Bitte senden Sie uns eine Kopie des amtlichen Beleges zur Namensänderung.
Der Vertragsnehmer ist verstorben. Wie ist vorzugehen?
Zunächst möchten wir Ihnen und allen Angehörigen unser Beileid zu Ihrem Verlust aussprechen.
Um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten, benötigen wir eine Kopie der Sterbeurkunde oder des Totenscheins und die Kontaktdaten eines Ansprechpartners. Diese Unterlagen können Sie uns gern per E-Mail, als Fax oder Brief zukommen lassen. Für die Regelung der Vertragsmodalitäten wird sich einer unserer Mitarbeiter mit dem genannten Ansprechpartner in Verbindung setzen.
Technik
Was ist eine Kilowattstunde und was kann ich damit alles machen?
Als Kilowattstunde bezeichnet man den Wert für die elektrische Leistung [1.000 Watt (W) = 1 Kilowatt (kW)], die in einer Stunde (h) anfällt. Das bedeutet dieser Momentwert zeigt an, wie viel Energie ein Gerät in einer bestimmten Zeit benötigt.
Damit können Sie beispielsweise:
7 Stunden fernsehen (142 Watt-TV)
70 Tassen Kaffee mit einer Kaffeemaschine kochen (850 Watt-Kaffeemaschine)
1 kg trockene Wäsche in der Waschmaschine waschen
Was bedeutet Brennwert bzw. Abrechnungsbrennwert?
Ihr Gasverbrauch wird auf Ihrer Gasuhr nicht in kWh sondern in Kubikmeter (m³) gemessen. Ihre Jahresrechnung weist jedoch Kilowattstunden (kWh) aus. Dies ist das marktübliche und von Verbänden empfohlene Verfahren.
Die Umrechnung von Kilowattstunde (kWh) in Kubikmeter (m³) lautet wie folgt:
Kilowattstunde = Kubikmeter x Brennwert
Der Brennwert gibt die Wärmemenge an, die bei der Verbrennung freigesetzt wird, variiert je nach Gasnetz und liegt etwa zwischen 8,0 und 12,5 Kilowattstunde pro m³. Der genaue Brennwert, wie auch die Kilowattstunden (kWh) stehen auf Ihrer Jahresrechnung.
Haben Sie nur die Kubikmeter (m³) zur Hand und ist Ihnen der Brennwert nicht bekannt, können Sie die Kubikmeter mit 10 multiplizieren, um einen Schätzwert zu erreichen.
Kilowattstunde = Kubikmeter x 10
Bitte beachten Sie, dass uns Ihr Verteilnetzbetreiber ebenfalls Daten zu Ihrem Jahresverbrauch übermittelt, die wir zu Ihrer Sicherheit dann mit Ihren Angaben abgleichen.
Was bedeutet Zustandszahl (z-Zahl)?
Durchschnittliche Temperaturen wie auch die Höhenlage einer Abnahmestelle wirken sich auf das Volumen des gelieferten Gases aus. Die Zustandszahl berücksichtigt den Einfluss der örtlichen Temperatur und des Luftdrucks auf das Gasvolumen und wird als Faktor dargestellt, um das gelieferte Gas in den Normzustand (0 Grad Celsius, 1.013,25 mbar) zurückzurechnen.
Wie lassen sich meine Energie-Verbrauchskosten berechnen?
Auf jedem Elektrogerät steht die Leistungsaufnahme in Watt, z. B. 1.200 W. Diesen Wert multiplizieren Sie zunächst mit den Betriebsstunden pro Tag. Anschließend multiplizieren Sie diesen Wert mit den Tagen pro Jahr. Zum Schluss teilen Sie die Summe durch 1.000 und erhalten den Stromverbrauch in Kilowattstunden. Um Ihre Kosten zu ermitteln, multiplizieren Sie diesen Wert mit Ihrem Preis pro Kilowattstunde (Arbeitspreis, Verbrauchspreis).
Berechnung der Energiekosten am Beispiel eines Haartrockners:
Leistung: 1.200 W
Täglicher Betrieb: 15 Minuten (0,25 Stunden)
Tage pro Jahr: 365
0,25 (15 Minuten) x 1.200 W x 365 Tage = 109.500 W
109.500 : 1.000 = 109,5 kW x 0,26 Euro/kWh = 28,47 Euro
Die Energiekosten für den Haartrockner machen in diesem Beispiel ca. 28 Euro der Jahresstromrechnung aus.
Energiespartipps
Lesen Sie sich unsere Energiespartipps einfach durch, haken Sie diese ab und sparen Sie effektiv Energie!
Wo kann ich mich über energieeffiziente Geräte informieren?
Das Umweltbundesamt (UBA) bietet Ihnen einen Online-Ratgeber in dem energiesparende Elektrogeräte aufgelistet sind. Die Liste enthält eine Übersicht sparsamer Geräte unter Angabe des Verbrauchs und des Energielabels, sortiert nach Ihren gewählten Kriterien.
Was versteht man unter erneuerbaren Energien?
Erneuerbare Energien sind Energieträger, die unerschöpflich zur Verfügung stehen oder sich ständig erneuern bzw. schnell nachwachsen. Hierzu zählen u.a. Sonnenenergie, Wasserkraft, Windenergie. Aus dieser gewonnenen Energie wird z. B. Ökostrom produziert, wodurch ein aktiver Beitrag zum Umweltschutz und zu einer sauberen Zukunft geleistet wird.
Erdgas ist der umweltschonendste aller fossilen Energieträger. Klimaneutral bedeutet dabei, dass der Ausstoß an CO2, der bei der Verbrennung von fossilem Erdgas in Heizungsanlagen entsteht, an anderer Stelle in gleichem Maße wieder ausgeglichen wird. Dies erfolgt über das Fördern von Klimaschutzprojekten weltweit und leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz.
Wie merke ich, wenn Erdgas entweicht?
Erdgas an sich ist geruchsneutral. Die örtlichen Gasversorger mischen jedoch einen stark riechenden Stoff bei, damit Undichtigkeiten und Entweichungen sofort wahrgenommen werden (Odoriermittel). Sie bemerken diesen Geruch bereits weit unterhalb einer zündfähigen Konzentration, so dass Sie frühzeitig Maßnahmen ergreifen können.
Kann ich extragrün auch für eine elektrische Wärmepumpe nutzen?
Es ist zwar praktisch möglich, dass Sie Strom der extragrün nutzen, jedoch können wir Ihnen derzeit leider noch keine speziellen Tarife für Wärmepumpen anbieten. Schauen Sie doch einfach regelmäßig auf unsere Homepage. Sie können dann ganz bequem erfahren, wann es soweit ist.
Kann ich extragrün für Nachtspeicheranlagen oder Wärmespeicheranlagen nutzen?
Es ist zwar praktisch möglich, dass Sie Strom der extragrün nutzen, jedoch können wir Ihnen derzeit leider noch keine speziellen Tarife für Nachtstrom anbieten. Schauen Sie doch einfach regelmäßig auf unsere Homepage. Sie können dann ganz bequem erfahren, wann es soweit ist.
Wie berechne ich meinen Gasverbrauch von Kubikmetern in Kilowattstunden?
Sie kennen Ihren Gasverbrauch nur in Kubikmetern (m³)? Dann können Sie ihn mit folgender Formel in Kilowattstunde umrechnen:
Kilowattstunde = Kubikmeter x Brennwert x Zustandszahl
Multiplizieren also Ihren Gasverbrauch in m³ mit dem Brennwert. Der Brennwert gibt die Wärmemenge an, die bei der Verbrennung frei gesetzt wird. Dieser variiert je nach Gasnetz und liegt etwa zwischen 8,0 und 12,5 Kilowattstunde pro m³. Ist Ihnen der Brennwert nicht bekannt, können Sie die Kubikmeter auch mit 10 multiplizieren, um einen Schätzwert zu erhalten:
Kilowattstunde = Kubikmeter x Brennwert 10
Die Angabe Ihres Gasverbrauches in Kilowattstunden ist viel zuverlässiger als die Kubikmeter-Angabe.
Ansprechpartner
Unsere Service-Hotline
Halten Sie bitte Ihre Vertragsnummer bereit, wenn Sie Fragen zu Ihrem Vertrag haben
extragrün - Privatkunden
Tel.: 0800 10 00 375
Mobilfunk: 069 20 43 45 013 *
Fax: 0800 44 72 750
Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr
*es entstehen die gemäß Ihrem Mobilfunkvertrag üblichen Verbindungskosten
Schlichtungsstelle
Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, sind zu richten an: ExtraGrün GmbH, Postfach 471, 09004 Chemnitz, Tel.: 0800 10 00 375, service@extra-gruen.com.
Ein Kunde ist berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG anzurufen. Ein solcher Antrag ist erst zulässig, wenn das Unternehmen der Verbraucherbeschwerde nicht spätestens nach vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen abgeholfen hat. Sofern der Kunde die Schlichtungsstelle angerufen hat, ist das Unternehmen verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB.
Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit:
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel.: 030 27572400 Mo.-Di.: 14-16 Uhr, Mi.-Do.: 10-12 Uhr
Fax: 030 275724069
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Homepage: www.schlichtungsstelle-energie.de.
Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Energie, Postfach 8001, 53105 Bonn,
Tel.: 030 22480500 oder 01805 101000 (Mo.-Fr.: 9-12 Uhr)
Fax: 030 22480323
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de
Verbraucher haben die Möglichkeit, die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der europäischen Union zur Beilegung von Streitigkeiten bei Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen zu nutzen. Die Plattform kann ab dem 15.02.2016 unter folgendem Link aufgerufen werden: ec.europa.eu/consumers/odr/